Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Trans2All – Fahrzeugüberführungen auf eigener Achse
Stand: 27.10.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Fahrzeugüberführungen auf eigener Achse und damit verbundene Dienstleistungen zwischen Trans2All und ihren Auftraggebern.
(2) Vertragspartner ist:
Trans2All – Inhaber: Sabri Othman
Rosensteinstr. 22, 73614 Schorndorf, Deutschland
E-Mail: contact@trans2all.com
USt-IdNr.: DE451568016
(3) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt wurde.
§ 2 Leistungen und Vertragsabschluss
(1) Trans2All übernimmt die gewerbliche Überführung von Kraftfahrzeugen durch eigene Fahrt auf öffentlichen Straßen innerhalb Deutschlands sowie nach gesonderter Vereinbarung im europäischen Ausland.
(2) Die Überführung erfolgt durch Trans2All oder durch entsprechend qualifizierte und berechtigte Fahrer.
(3) Angebote auf der Website sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines konkreten Auftrags durch Trans2All zustande, beispielsweise per E-Mail oder durch eine sonstige ausdrückliche Auftragsbestätigung.
(4) Umfang, Abhol- und Zielort, Termine sowie Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsvereinbarung.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Fahrzeug verkehrssicher, betriebsbereit und für die vereinbarte Überführung geeignet ist.
(2) Er stellt alle erforderlichen Fahrzeugdaten, Schlüssel, Dokumente und Informationen rechtzeitig zur Verfügung und gewährleistet die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Fahrt, soweit diese nicht ausdrücklich von Trans2All übernommen werden.
(3) Bestehende Schäden, technische Mängel und sonstige Besonderheiten sind vor Fahrtbeginn mitzuteilen.
(4) Entstehen durch unrichtige Angaben, fehlende Unterlagen oder nicht mitgeteilte Fahrzeugmängel zusätzliche Kosten, trägt der Auftraggeber diese, soweit er die Umstände zu vertreten hat.
§ 4 Fahrzeugübernahme und Übergabe
(1) Bei Übernahme und Übergabe kann der Fahrzeugzustand durch ein digitales oder schriftliches Übergabeprotokoll einschließlich Fotos dokumentiert werden.
(2) Feststellbare Vorschäden, Kilometerstand und relevante Fahrzeugmerkmale werden nach Möglichkeit erfasst.
(3) Das Fahrzeug wird am vereinbarten Übergabeort an die empfangsberechtigte Person übergeben. Die Übergabe kann durch Unterschrift oder eine andere geeignete Bestätigung dokumentiert werden.
(4) Die Dokumentation dient der Beweissicherung und schränkt gesetzliche Ansprüche nicht ein.
§ 5 Durchführung und Termine
(1) Trans2All führt die Überführung fachgerecht und unter Beachtung der geltenden Straßenverkehrsvorschriften durch.
(2) Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen aufgrund von Verkehrsstörungen, Witterungsverhältnissen, behördlichen Maßnahmen, Fahrzeugdefekten oder anderen nicht von Trans2All zu vertretenden Umständen werden dem Auftraggeber nach Möglichkeit unverzüglich mitgeteilt.
(3) Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bei Verzögerungen bleiben unberührt.
§ 6 Haftung und Schäden
(1) Trans2All haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Trans2All für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(4) Fahrzeugschäden, Unfälle oder außergewöhnliche Ereignisse während der Überführung werden dokumentiert und dem Auftraggeber zeitnah mitgeteilt. Die Schadensregulierung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung des jeweils bestehenden Versicherungsschutzes.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben.
(2) Zusätzliche Kosten, insbesondere für Kraftstoff, Maut, Parkgebühren oder notwendige Zusatzleistungen, werden nur berechnet, soweit dies vereinbart wurde oder ein gesetzlicher Erstattungsanspruch besteht.
(3) Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen. Ohne besondere Vereinbarung gelten die gesetzlichen Zahlungs- und Verzugsregelungen.
§ 8 Stornierung und Nichtdurchführbarkeit
(1) Eine Auftragsstornierung ist Trans2All möglichst frühzeitig mitzuteilen.
(2) Bei Stornierungen oder einer aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht möglichen Durchführung richten sich etwaige Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften und den getroffenen Einzelvereinbarungen.
(3) Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich entstandene, erforderliche Aufwendungen können im gesetzlich zulässigen Umfang abgerechnet werden.
(4) Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
§ 9 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), verarbeitet. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf unserer Website zu entnehmen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
(2) Für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten die gesetzlich zulässigen Gerichtsstandsvereinbarungen. Soweit zulässig, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz von Trans2All.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
